FAQs

Welche Unterlagen werden vor Abschluss eines Mietvertrages benötigt?

Vor Vertragsabschluss benötigen wir Ihre persönlichen Daten, die Sie uns bitte auf unserem Formular „Selbstauskunft“ mitteilen. Es ist eine Vorvermieterbescheinigung des derzeitigen Vermieters vorzulegen. Desweiteren benötigen wir Einkommensnachweise und eine Kopie des Personalausweises. Ihre Daten werden bei uns vertraulich und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

Was ist bei einem Vertragsabschluss bei Ehepartnern/Lebenspartnern zu beachten?

Grundsätzlich wird ein Mietvertrag mit beiden Ehepartnern/Lebenspartnern abgeschlossen. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gelten für beide Partner. Somit ist jeglicher Schriftverkehr auch immer an beide Partner gerichtet. Beide Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch, z.B. bei Mietrückständen, Schäden an der Mietsache, Mieterhöhungen oder Kündigung, gegenüber dem Vermieter. Im Falle einer Scheidung/Trennung, die zum Auszug eines Vertragspartners

Warum wird eine Kaution gefordert und wofür wird diese verwendet?

Vor Einzug in die von Ihnen angemietete Wohnung, wird eine Kaution in Höhe von drei Netto-Kaltmieten fällig. Diese dient als Sicherheit für evtl. entstandene Schäden an der Mietsache, die nach Auszug festgestellt und von den Mietern verursacht wurden. Eine Auszahlung dieser Mietsicherheit erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses und vollständiger Übergabe der Mietsache innerhalb von max.

Wo melde ich meinen Strom an?

Bei Mietbeginn werden Sie automatisch über die Möglichkeiten einer Anmeldung informiert und ggf. direkt von der Hausverwaltung angemeldet. Ansonsten können Sie Ihren Stromanbieter jederzeit frei wählen.

Was ist zu beachten, wenn ich ein Haustier in der Wohnung halten möchte?

Bevor Sie sich ein Haustier anschaffen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns als Vermieter auf. Kleine Tiere wie Meerschweinchen, Hamster oder Vögel dürfen ohne Genehmigung gehalten werden, jedoch nicht in großer Anzahl. Für die Haltung von Katzen oder Hunden benötigen Sie unsere Zustimmung. Diese wird in der Regel erteilt und gilt solange, wie sich niemand

Besteht die Möglichkeit, eine Parabolantenne anzubringen?

Da die Wohnungen in unseren Mietobjekten mit Kabel-TV ausgestattet sind, wird die Genehmigung zum Anbau einer Satellitenschüssel nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erteilt. Die durch den Kabelbetreiber zur Verfügung gestellten Programme lassen sich mittels Zusatzgeräten erweitern. Somit sollte jeder Mieter die Möglichkeit haben, sein Programm zu empfangen.

Welches TV-System kommt im Haus zum Einsatz?

In der Regel sind die Wohnungen mit Kabel-TV ausgestattet. Dadurch empfangen Sie diverse Programme ohne zusätzliche Kosten, da diese bereits in den Betriebskostenvorauszahlungen enthalten sind. Bei Störungen des TV-Empfangs wenden Sie sich bitte direkt an den Betreiber Kabel Deutschland. Die Kontaktdaten der Fa. Kabel Deutschland entnehmen Sie bitte dem aktuellen Aushang im Treppenhaus.

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Mängel oder Schäden melden Sie uns bitte unverzüglich telefonisch oder persönlich während unserer Bürozeiten. Bei akuten Notfällen außerhalb der Bürozeiten, wenden Sie sich bitte an den Hausmeister oder an die in der Notfallliste angegebenen Handwerker.