Häufige Fragen
- Vor Vertragsabschluss benötigen wir Ihre persönlichen Daten, die Sie uns bitte auf unserem Formular „Selbstauskunft“ mitteilen. Es ist eine Vorvermieterbescheinigung des derzeitigen Vermieters vorzulegen. Desweiteren benötigen wir Einkommensnachweise und eine Kopie des Personalausweises.
- Ihre Daten werden bei uns vertraulich und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
- Grundsätzlich wird ein Mietvertrag mit beiden Ehepartnern/Lebenspartnern abgeschlossen. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gelten für beide Partner.
- Somit ist jeglicher Schriftverkehr auch immer an beide Partner gerichtet.
- Beide Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch, z.B. bei Mietrückständen, Schäden an der Mietsache, Mieterhöhungen oder Kündigung, gegenüber dem Vermieter.
- Im Falle einer Scheidung/Trennung, die zum Auszug eines Vertragspartners führt, müssen sowohl der Vermieter, der noch wohnhaft bleibende Partner als auch der ausziehende Partner einer Vertragsänderung zustimmen.
- Vor Einzug in die von Ihnen angemietete Wohnung, wird eine Kaution in Höhe von drei Netto-Kaltmieten fällig. Diese dient als Sicherheit für evtl. entstandene Schäden an der Mietsache, die nach Auszug festgestellt und von den Mietern verursacht wurden.
- Eine Auszahlung dieser Mietsicherheit erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses und vollständiger Übergabe der Mietsache innerhalb von max. 6 Monaten.
- Vorab erhalten Sie ein Abrechnungsschreiben über die Höhe der Auszahlung, da evtl. aufgetretene Mietrückstände oder Kosten für beseitigte Schäden von der Kautionssumme gekürzt werden. Desweiteren ist ein Einbehalt für die noch zu erstellende Betriebskostenabrechnung fällig.
- Wir verwalten die gezahlten Mietsicherheiten getrennt von unserem Vermögen auf einem Treuhandkonto. Aufgelaufene Zinseinkünfte stehen dem Mieter zu. Ebenso akzeptieren wir eine Bankbürgschaft als Mietsicherheit.
- Sollten Sie als Hauptmieter eine weitere Person als Untermieter aufnehmen, so schließen Sie selbst einen Vertrag mit dieser Person ab.
- Hierzu benötigen Sie jedoch die Zustimmung des Vermieters.
- Zur Deckung von Schäden an Ihrem Hausrat ist eine Hausratversicherung sinnvoll.
- Zur Deckung von durch den Mieter verursachte Schäden an der Mietsache, ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Bei Mietbeginn werden Sie automatisch über die Möglichkeiten einer Anmeldung informiert und ggf. direkt von der Hausverwaltung angemeldet. Ansonsten können Sie Ihren Stromanbieter jederzeit frei wählen.
- Bevor Sie sich ein Haustier anschaffen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns als Vermieter auf. Kleine Tiere wie Meerschweinchen, Hamster oder Vögel dürfen ohne Genehmigung gehalten werden, jedoch nicht in großer Anzahl.
- Für die Haltung von Katzen oder Hunden benötigen Sie unsere Zustimmung. Diese wird in der Regel erteilt und gilt solange, wie sich niemand von den Mitbewohnern durch die Tiere belästigt füllen.
- Da die Wohnungen in unseren Mietobjekten mit Kabel-TV ausgestattet sind, wird die Genehmigung zum Anbau einer Satellitenschüssel nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erteilt.
- Die durch den Kabelbetreiber zur Verfügung gestellten Programme lassen sich mittels Zusatzgeräten erweitern. Somit sollte jeder Mieter die Möglichkeit haben, sein Programm zu empfangen.
- In der Regel sind die Wohnungen mit Kabel-TV ausgestattet. Dadurch empfangen Sie diverse Programme ohne zusätzliche Kosten, da diese bereits in den Betriebskostenvorauszahlungen enthalten sind. Bei Störungen des TV-Empfangs wenden Sie sich bitte direkt an den Betreiber Kabel Deutschland. Die Kontaktdaten der Fa. Kabel Deutschland entnehmen Sie bitte dem aktuellen Aushang im Treppenhaus.
- Mängel oder Schäden melden Sie uns bitte unverzüglich telefonisch oder persönlich während unserer Bürozeiten. Bei akuten Notfällen außerhalb der Bürozeiten, wenden Sie sich bitte an den Hausmeister oder an die in der Notfallliste angegebenen Handwerker.
- Das Abstellen von Gegenständen in den Treppenhäusern führt zu Behinderungen z.B. bei älteren Mitbewohnern oder Mütter/Vätern mit Kleinkindern. Hier besteht die Gefahr zu stolpern.
- Desweiteren können diese Gegenstände im Notfall (Krankentransport, Brand) Rettungskräften und Mitbewohnern den Weg versperren.
- Kommt es zu Verstopfungen der Abflussrohre durch Haare oder Hygieneartikel, versuchen Sie bitte nicht, diese durch chemische Mittel zu beseitigen. Sie können zu Schäden an den Rohren führen.
- Im Handel sind Saugglocken oder Spiralen erhältlich und diese sind sehr wirkungsvoll. Sie können sich auch an unseren Hausmeister wenden und sich nach geeigneten Maßnahmen erkundigen.
- Bestehen die Verstopfungen weiterhin, sollte ein Klempner beauftragt werden. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich Kleinreparaturen gem. Mietvertrag § 17 bis zu einem Betrag in Höhe von € 80,00/€ 100,00 von Ihnen selbst zu zahlen sind.
- Mitunter kann es vorkommen, dass man sich durch seinen Nachbarn in seiner Ruhe gestört fühlt. Oftmals hilft es schon, den persönlichen Kontakt mit ihm zu suchen und ihn freundlich um Rücksichtnahme zu bitten.
- Bei anhaltender Ruhestörung führen Sie bitte ein Lärmprotokoll mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung. Fühlen sich andere Mitbewohner ebenfalls gestört, sollten diese als Zeugen genannt werden und dies durch ihre Unterschrift bestätigen. Dieses Protokoll händigen Sie uns dann aus. Im Falle eines Polizeieinsatzes, sollte uns auch dieser mit Angabe des Aktenzeichens mitgeteilt werden.
- Nur so können wir wirkungsvoll gegen Ruhestörung vorgehen.
- Die Heiz-u. Betriebskostenabrechnung wird nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellt. Dieser Zeitraum erstreckt sich vom 01.01.-31.12. eines Jahres. Die Frist zur Erstellung der Abrechnung läuft am 31.12. des Folgejahres ab. Diese Frist gilt ebenfalls bei Auszug im Laufe des Jahres.
- In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen. Diese muss spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der beginnenden 3 Monatsfrist bei uns eingegangen sein.
- Bitte teilen Sie uns mit, ob und wann die Möglichkeit zur Besichtigung durch evtl. Nachmieter besteht.
- Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig mit uns einen Termin zur Wohnungsübergabe.
- Nach erfolgter Übergabe erhalten Sie ein Protokoll über den Zustand der Wohnung, der Zählerstände und der zurückgegebenen Schlüssel.