• Vor Einzug in die von Ihnen angemietete Wohnung, wird eine Kaution in Höhe von drei Netto-Kaltmieten fällig. Diese dient als Sicherheit für evtl. entstandene Schäden an der Mietsache, die nach Auszug festgestellt und von den Mietern verursacht wurden.
  • Eine Auszahlung dieser Mietsicherheit erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses und vollständiger Übergabe der Mietsache innerhalb von max. 6 Monaten.
  • Vorab erhalten Sie ein Abrechnungsschreiben über die Höhe der Auszahlung, da evtl. aufgetretene Mietrückstände oder Kosten für beseitigte Schäden von der Kautionssumme gekürzt werden. Desweiteren ist ein Einbehalt für die noch zu erstellende Betriebskostenabrechnung fällig.
  • Wir verwalten die gezahlten Mietsicherheiten getrennt von unserem Vermögen auf einem Treuhandkonto. Aufgelaufene Zinseinkünfte stehen dem Mieter zu. Ebenso akzeptieren wir eine Bankbürgschaft als Mietsicherheit.