• Da die Wohnungen in unseren Mietobjekten mit Kabel-TV ausgestattet sind, wird die Genehmigung zum Anbau einer Satellitenschüssel nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erteilt.
  • Die durch den Kabelbetreiber zur Verfügung gestellten Programme lassen sich mittels Zusatzgeräten erweitern. Somit sollte jeder Mieter die Möglichkeit haben, sein Programm zu empfangen.