• Die Heiz-u. Betriebskostenabrechnung wird nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellt. Dieser Zeitraum erstreckt sich vom 01.01.-31.12. eines Jahres. Die Frist zur Erstellung der Abrechnung läuft am 31.12. des Folgejahres ab. Diese Frist gilt ebenfalls bei Auszug im Laufe des Jahres.