• Mitunter kann es vorkommen, dass man sich durch seinen Nachbarn in seiner Ruhe gestört fühlt. Oftmals hilft es schon, den persönlichen Kontakt mit ihm zu suchen und ihn freundlich um Rücksichtnahme zu bitten.
  • Bei anhaltender Ruhestörung führen Sie bitte ein Lärmprotokoll mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung. Fühlen sich andere Mitbewohner ebenfalls gestört, sollten diese als Zeugen genannt werden und dies durch ihre Unterschrift bestätigen. Dieses Protokoll händigen Sie uns dann aus. Im Falle eines Polizeieinsatzes, sollte uns auch dieser mit Angabe des Aktenzeichens mitgeteilt werden.
  • Nur so können wir wirkungsvoll gegen Ruhestörung vorgehen.